Was ist zu tun?
Tritt der Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim ein:
brauchen Sie sich nicht um den Anruf beim Arzt kümmern.Tritt der Tod zu Hause ein:
Verständigen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Notfalldienst:Bremen
116 117Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl, gilt deutschlandweit und ist kostenlos, egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen.
Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus.
Danach rufen Sie uns an, damit wir die Termine für die Überführung in eines unserer lnstitute sowie für das Beratungsgespräch mit Ihnen absprechen.
Sie erreichen uns rund um die Uhr unter folgenden Rufnummern:
» PIETÄT « GEBR. STUBBE
0421 - 7 30 31BISCHOFF & KATHMEYER
0421 - 69 05 40Für die Beurkundung werden folgende Unterlagen benötigt:
Personenstandsurkunden:- ledig: die Geburtsurkunde
- verheiratet die Heiratsurkunde
- verwitwet: die Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- geschieden: die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Bei eingetragenen Partnerschaften: die amtliche Urkunde
Zusätzlich werden benötigt:
- Personalausweis
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- Rentenversicherungsnummer/n
- Lebensversicherungspolice
- Grabdokument
- mit uns abgeschlossener Vorsorgevertrag (falls vorhanden)