Vertrauen · Kompetenz · Diskretion

Was ist zu tun?

Tritt der Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim ein:

brauchen Sie sich nicht um den Anruf beim Arzt kümmern.

Tritt der Tod zu Hause ein:

Verständigen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Notfalldienst:

Bremen

116 117
Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl, gilt deutschlandweit und ist kostenlos, egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen.

Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus.
Danach rufen Sie uns an, damit wir die Termine für die Überführung in eines unserer lnstitute sowie für das Beratungsgespräch mit Ihnen absprechen.

Sie erreichen uns rund um die Uhr unter folgenden Rufnummern:

» PIETÄT « GEBR. STUBBE

0421 - 7 30 31

BISCHOFF & KATHMEYER

0421 - 69 05 40

Für die Beurkundung werden folgende Unterlagen benötigt:

Personenstandsurkunden:
  • ledig: die Geburtsurkunde
  • verheiratet die Heiratsurkunde
  • verwitwet: die Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • geschieden: die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Bei eingetragenen Partnerschaften: die amtliche Urkunde
Sollten Sie diese Unterlagen nicht finden, sind wir Ihnen bei der Ersatzbeschaffung gern behilflich.

Zusätzlich werden benötigt:

  • Personalausweis
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Rentenversicherungsnummer/n
  • Lebensversicherungspolice
  • Grabdokument
  • mit uns abgeschlossener Vorsorgevertrag (falls vorhanden)
Alle weiteren Schritte regeln wir mit lhnen in einem persönlichen Gespräch.
Startseite | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutz | AGB
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen